Gesetzliche Krankenkassen

 

Die Kosten für eine Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie werden von den Krankenkassen übernommen.

 

Die Kostenübernahme wird nach den ersten Vorgesprächen vom Psychotherapeuten bei der Krankenkasse gesondert beantragt.


In den Vorgesprächen wird geprüft, ob psychische oder psychosomatische Beschwerden mit Krankheitswert vorliegen.

 

Hierzu wird eine Diagnose nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD)- herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)- gestellt.


Liegt eine solche Diagnose vor, werden 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bei der Krankenkasse beantragt.


Sollten 25 beantragte Sitzungen nicht zur Behandlung ausreichen, ist eine Verlängerung möglich. Hierzu muss erneut ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

 

Maximal können 60 Sitzungen und in seltenen Ausnahmefällen auch 80 Sitzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

 

Privatpatienten


Eine Ausnahme bilden Privatpatienten. Hier richtet sich die Kostenübernahme nach den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs in der Krankenkasse.

 

Für Privatpatienten ist es wichtig, sich nach den genauen Vertragsbedingungen bezüglich der Kostenübernahme einer Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren.

 

Die Kosten für Privatpatienten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

 

Paartherapie

 

Die Kosten für eine Paartherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. 

 

Sie berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.